Masquerade Miniaturen Shop
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Conditions of Use

1. Allgemeines

1.1.
Die in den Angeboten der Firma Stefan Niehues angegebenen Preise sind, soweit nichts anderes angegeben ist,
Euro-Preise und verstehen inklusive Mehrwertsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den
jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften auf die Preise aufgeschlagen. Ferner wird auf die Preise im
Falle des Versandes eine Versendungspauschale aufgeschlagen.

1.2.
Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für die Firma Stefan Niehues
nur dann verbindlich, wenn sie für den Einzelfall von ihr schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.
Anderenfalls sind sie unverbindlich und können jederzeit geändert werden. Dies gilt auch für Angebote, welche
im Internet-Shop der Firma abgegeben werden und bezüglich derer ein Vertragsschluß per Internet-Bestellung
möglich ist. Weiterhin gilt dies auch für Preis- und Leistungsangaben, welche auf Werbeträgern angegeben werden.
Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich: Werbeprospekte, Wurfsendungen, jegliche Werbung über
elektronische Medien.

1.3.
Vereinbarte Preise gelten nur für den jeweiligen Vertrag, in dem sie vereinbart worden sind.

1.4.
Teillieferungen sind zulässig.

1.5.
Soweit keine abweichende Regelung getroffen ist, gelten für die Auslegung der handelsüblichen
Vertragsformen die Incoterms 1990 der Internationalen Handelskammern einschließlich der zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses gültigen Ergänzungen.

1.6.
Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart wird, netto nebst der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Hinzu kommt eine Versendungspauschale, die dem Käufer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
bekannt gemacht wird und die den voraussichtlichen Transportkosten inklusive der Kosten für etwaige
behördliche Genehmigungen entspricht (Zoll).

2. Zahlungs- und Lieferbedingungen

2.1.
Zahlungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle der Bestellung über den Internet-Shop der Firma,
erfolgen im Wege der Vorleistung. Die Firma Stefan Niehues ist insbesondere, aber nicht ausschließlich,
bei Auslandslieferungen erst ab Zahlung des gesamten Kaufpreises nebst Versendungspauschale zur Herausgabe
der Kaufsache sowie zur Durchführung des Transportes verpflichtet.

2.2.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von der Firma Stefan Niehues schriftlich zugesagt worden sind.

2.3.
Die Einhaltung der Liefertermine setzt voraus, daß der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen
erteilt sowie sämtliche vom Käufer beizubringende Unterlagen, Zahlungen und Sicherheiten termingemäß bei der
Firma Stefan Niehues eingegangen sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden
Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung
innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit und eine entsprechende Mitteilung an den Käufer abgesandt ist.

2.4.
Ist die Firma Stefan Niehues an der rechtzeitigen Durchführung ihrer Lieferungen und Leistungen durch
unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen, gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit
angemessen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Transportverzögerungen aufgrund von Streik
der Speditions- oder Luftfrachtunternehmen oder aufgrund von behördlichen Maßnahmen.

2.5.
Der Käufer kann eine Vertragsstrafe nur dann verlangen, wenn diese gesondert und schriftlich vereinbart
wurde. Ansprüche für Schäden, die der Käufer auch aus einer verspäteten Lieferung erleidet, insbesondere,
aber nicht ausschließlich, solche aus schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter
Handlung und für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Haftung für vertragstypisch
vorhersehbare Schäden in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Zusicherungen oder bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit, aus rechtlichen Gründen nicht
abdingbar ist.

2.6.
Der Käufer trägt die Mehrkosten einer durch ihn verursachten Unterbrechung oder Verzögerung der der
Firma Stefan Niehues obliegenden Vertragspflichten.

2.7.
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche Lizenzen und Genehmigungen zu beschaffen sowie sämtliche
Formalitäten zu erledigen, die nur durch ihn erledigt werden können. Tut der Käufer dies nicht, so wird die
Firma Stefan Niehues von ihrer Leistung frei und kann von dem Käufer den Ersatz etwa entstandener Kosten
verlangen. Ferner hat die Firma Stefan Niehues dann Anspruch auf Schadensersatz gemäß den für den Rücktritt
vom Vertrag geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Firma Stefan Niehues hat in diesem Fall außerdem
das Recht, die Aufrechnung der Kosten und etwaiger Schadensersatzansprüche mit einem etwaigen
Kaufpreisrückerstattungsanspruch zu erklären.

3. Gefahrübergang

Grundsätzlich geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Kaufgegenstand dem Käufer von
dem durch die Firma Stefan Niehues beauftragten Frachtführer am von dem Käufer benannten Bestimmungsort,
oder, soweit gesondert vereinbart, an der Betriebsstätte der Firma Stefan Niehues zur Verfügung gestellt
wird. Sofern jedoch eine Preisstellung vereinbart wird, für die die Incoterms 1990 einschließlich der
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Ergänzungen eine andere Regelung des Gefahrübergangs vorsehen,
gilt diese abweichende Regelung.

4. Gewährleistung

4.1.
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, leistet die Firma
Stefan Niehues in der Weise Gewähr, daß sie alle Teile nach ihrer Wahl nachbessert oder ersetzt, die
innerhalb von 6 Monaten vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet, nachweisbar in Folge eines vor dem
Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder
mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.
Die Feststellung solcher Mängel muß der Firma Stefan Niehues unverzüglich schriftlich gemeldet werden.
Die Firma Stefan Niehues haftet jedoch nicht für die Einhaltung etwaiger behördlicher Verfügungen
oder Vorschriften jeglicher Art, soweit es sich nicht um Vorschriften oder Verfügungen handelt, die
innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland Geltung haben.

4.2.
Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer der Firma Stefan Niehues die nach dessen billigem Ermessen
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die Firma Stefan Niehues
von der Mängelbeseitigung befreit.

4.3.
Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht oder nicht innerhalb der angemessenen Frist oder schlägt sie fehl,
kann der Käufer das Recht der Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder der Wandelung
(Rückgängigmachung des Vertrages) geltend machen.

4.4.
Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt
der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten.

5. Urheberrechte

Die Firma Stefan Niehues behält sich die Urheberrechte an sämtlichen Ihrer Produkte vor.
Diese Rechte sind in keinem Fall Gegenstand des Kaufvertrages.

6. Eigentumsvorbehalt

Soweit ausnahmsweise Kaufsachen an den Käufer geliefert werden, ohne daß dieser mit dem
Kaufpreis und den sonstigen Kosten in Vorleistung tritt, so bleiben die gelieferten Gegenstände,
sofern nichts anderes vereinbart ist, bis zur vollständigen Bezahlung aller der Firma Stefan Niehues
aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden und künftig entstehenden Forderungen
Eigentum der Firma Stefan Niehues. Für den Fall einer Weiterveräußerung – gleich in welchem
Zustand – tritt der Käufer der Firma Stefan Niehues mit Abschluß des Kaufvertrages bis zur Tilgung
sämtlicher Forderungen der Firma Stefan Niehues gegen den Käufer die ihm aus dem Weiterverkauf entstandenen
und noch entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab und verpflichtet sich,
der Firma Stefan Niehues auf Verlangen den Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderung
gegen diese mitzuteilen. Solange der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt
und in seinen Vermögensverhältnissen keine nachteilige Änderung eintritt, wird die Firma
Stefan Niehues die abgetretenen Forderungen nicht einziehen. Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem
Recht des Bestimmungslandes in der vorstehenden Form nicht wirksam, so hat der Besteller bei der
Begründung eines den Bestimmungen seines Landes entsprechenden Sicherheitsrechts für die Firma
Stefan Niehues mitzuwirken.

7. Rücktritt vom Vertrag

7.1.
Die Firma Stefan Niehues ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Erfüllung des Vertrages
aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich wird. Die Firma Stefan Niehues ist ferner
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn bei Vertragsschluß unvorhersehbare Ereignisse die
Vertragsverhältnisse später so grundlegend ändern, daß ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr
zuzumuten ist.

7.2.
Die Firma Stefan Niehues kann in den vorgenannten Fällen vom Käufer Ersatz aller für den Auftrag
getätigten notwendigen Aufwendungen verlangen, es sei denn, daß für den Auftrag hergestellte Teile
innerhalb eines angemessenen Zeitraums gleichwertig anderweitig verwendet werden können oder die
Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch einen Eingriff deutscher staatlicher Stellen
verursacht worden ist.

8. Schlußbestimmungen, Gerichtsstand und Rechtswahl

8.1.
Der Vertrag sowie alle daraus resultierenden Ansprüche unterliegen in allen ihren Rechtswirkungen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964 betreffend einheitliche
Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und das Übereinkommen der Vereinten
Nationen vom 11.02.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden
keine Anwendung.

8.2.
Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Sitz der Firma Stefan Niehues,
soweit vorstehende Geschäftsbedingungen dies nicht anders vorsehen.

8.3.
Die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland sind für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
international zuständig.

8.4.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Recklinghausen.

8.5.
Der Vertrag unterliegt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen diesen
Geschäftsbedingungen. Sollte eine Regelung in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so werden sich die Vertragsparteien unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung
erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.



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