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1. Allgemeines
1.1. Die in den Angeboten der Firma Stefan Niehues angegebenen Preise sind, soweit nichts anderes angegeben ist, Euro-Preise und verstehen inklusive Mehrwertsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften auf die Preise aufgeschlagen. Ferner wird auf die Preise im Falle des Versandes eine Versendungspauschale aufgeschlagen.
1.2. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für die Firma Stefan Niehues nur dann verbindlich, wenn sie für den Einzelfall von ihr schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Anderenfalls sind sie unverbindlich und können jederzeit geändert werden. Dies gilt auch für Angebote, welche im Internet-Shop der Firma abgegeben werden und bezüglich derer ein Vertragsschluß per Internet-Bestellung möglich ist. Weiterhin gilt dies auch für Preis- und Leistungsangaben, welche auf Werbeträgern angegeben werden. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich: Werbeprospekte, Wurfsendungen, jegliche Werbung über elektronische Medien.
1.3. Vereinbarte Preise gelten nur für den jeweiligen Vertrag, in dem sie vereinbart worden sind.
1.4. Teillieferungen sind zulässig.
1.5. Soweit keine abweichende Regelung getroffen ist, gelten für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformen die Incoterms 1990 der Internationalen Handelskammern einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Ergänzungen.
1.6. Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart wird, netto nebst der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hinzu kommt eine Versendungspauschale, die dem Käufer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt gemacht wird und die den voraussichtlichen Transportkosten inklusive der Kosten für etwaige behördliche Genehmigungen entspricht (Zoll).
2. Zahlungs- und Lieferbedingungen
2.1. Zahlungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle der Bestellung über den Internet-Shop der Firma, erfolgen im Wege der Vorleistung. Die Firma Stefan Niehues ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei Auslandslieferungen erst ab Zahlung des gesamten Kaufpreises nebst Versendungspauschale zur Herausgabe der Kaufsache sowie zur Durchführung des Transportes verpflichtet.
2.2. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von der Firma Stefan Niehues schriftlich zugesagt worden sind.
2.3. Die Einhaltung der Liefertermine setzt voraus, daß der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie sämtliche vom Käufer beizubringende Unterlagen, Zahlungen und Sicherheiten termingemäß bei der Firma Stefan Niehues eingegangen sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit und eine entsprechende Mitteilung an den Käufer abgesandt ist.
2.4. Ist die Firma Stefan Niehues an der rechtzeitigen Durchführung ihrer Lieferungen und Leistungen durch unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen, gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Transportverzögerungen aufgrund von Streik der Speditions- oder Luftfrachtunternehmen oder aufgrund von behördlichen Maßnahmen.
2.5. Der Käufer kann eine Vertragsstrafe nur dann verlangen, wenn diese gesondert und schriftlich vereinbart wurde. Ansprüche für Schäden, die der Käufer auch aus einer verspäteten Lieferung erleidet, insbesondere, aber nicht ausschließlich, solche aus schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter Handlung und für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Haftung für vertragstypisch vorhersehbare Schäden in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Zusicherungen oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit, aus rechtlichen Gründen nicht abdingbar ist.
2.6. Der Käufer trägt die Mehrkosten einer durch ihn verursachten Unterbrechung oder Verzögerung der der Firma Stefan Niehues obliegenden Vertragspflichten.
2.7. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche Lizenzen und Genehmigungen zu beschaffen sowie sämtliche Formalitäten zu erledigen, die nur durch ihn erledigt werden können. Tut der Käufer dies nicht, so wird die Firma Stefan Niehues von ihrer Leistung frei und kann von dem Käufer den Ersatz etwa entstandener Kosten verlangen. Ferner hat die Firma Stefan Niehues dann Anspruch auf Schadensersatz gemäß den für den Rücktritt vom Vertrag geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Firma Stefan Niehues hat in diesem Fall außerdem das Recht, die Aufrechnung der Kosten und etwaiger Schadensersatzansprüche mit einem etwaigen Kaufpreisrückerstattungsanspruch zu erklären.
3. Gefahrübergang
Grundsätzlich geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Kaufgegenstand dem Käufer von dem durch die Firma Stefan Niehues beauftragten Frachtführer am von dem Käufer benannten Bestimmungsort, oder, soweit gesondert vereinbart, an der Betriebsstätte der Firma Stefan Niehues zur Verfügung gestellt wird. Sofern jedoch eine Preisstellung vereinbart wird, für die die Incoterms 1990 einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Ergänzungen eine andere Regelung des Gefahrübergangs vorsehen, gilt diese abweichende Regelung.
4. Gewährleistung
4.1. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, leistet die Firma Stefan Niehues in der Weise Gewähr, daß sie alle Teile nach ihrer Wahl nachbessert oder ersetzt, die innerhalb von 6 Monaten vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet, nachweisbar in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muß der Firma Stefan Niehues unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Die Firma Stefan Niehues haftet jedoch nicht für die Einhaltung etwaiger behördlicher Verfügungen oder Vorschriften jeglicher Art, soweit es sich nicht um Vorschriften oder Verfügungen handelt, die innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland Geltung haben.
4.2. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer der Firma Stefan Niehues die nach dessen billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die Firma Stefan Niehues von der Mängelbeseitigung befreit.
4.3. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht oder nicht innerhalb der angemessenen Frist oder schlägt sie fehl, kann der Käufer das Recht der Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder der Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) geltend machen.
4.4. Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten.
5. Urheberrechte
Die Firma Stefan Niehues behält sich die Urheberrechte an sämtlichen Ihrer Produkte vor. Diese Rechte sind in keinem Fall Gegenstand des Kaufvertrages.
6. Eigentumsvorbehalt
Soweit ausnahmsweise Kaufsachen an den Käufer geliefert werden, ohne daß dieser mit dem Kaufpreis und den sonstigen Kosten in Vorleistung tritt, so bleiben die gelieferten Gegenstände, sofern nichts anderes vereinbart ist, bis zur vollständigen Bezahlung aller der Firma Stefan Niehues aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden und künftig entstehenden Forderungen Eigentum der Firma Stefan Niehues. Für den Fall einer Weiterveräußerung – gleich in welchem Zustand – tritt der Käufer der Firma Stefan Niehues mit Abschluß des Kaufvertrages bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen der Firma Stefan Niehues gegen den Käufer die ihm aus dem Weiterverkauf entstandenen und noch entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab und verpflichtet sich, der Firma Stefan Niehues auf Verlangen den Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderung gegen diese mitzuteilen. Solange der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt und in seinen Vermögensverhältnissen keine nachteilige Änderung eintritt, wird die Firma Stefan Niehues die abgetretenen Forderungen nicht einziehen. Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Bestimmungslandes in der vorstehenden Form nicht wirksam, so hat der Besteller bei der Begründung eines den Bestimmungen seines Landes entsprechenden Sicherheitsrechts für die Firma Stefan Niehues mitzuwirken.
7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. Die Firma Stefan Niehues ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Erfüllung des Vertrages aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich wird. Die Firma Stefan Niehues ist ferner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn bei Vertragsschluß unvorhersehbare Ereignisse die Vertragsverhältnisse später so grundlegend ändern, daß ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
7.2. Die Firma Stefan Niehues kann in den vorgenannten Fällen vom Käufer Ersatz aller für den Auftrag getätigten notwendigen Aufwendungen verlangen, es sei denn, daß für den Auftrag hergestellte Teile innerhalb eines angemessenen Zeitraums gleichwertig anderweitig verwendet werden können oder die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch einen Eingriff deutscher staatlicher Stellen verursacht worden ist.
8. Schlußbestimmungen, Gerichtsstand und Rechtswahl
8.1. Der Vertrag sowie alle daraus resultierenden Ansprüche unterliegen in allen ihren Rechtswirkungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964 betreffend einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.02.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.
8.2. Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Sitz der Firma Stefan Niehues, soweit vorstehende Geschäftsbedingungen dies nicht anders vorsehen.
8.3. Die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland sind für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis international zuständig.
8.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Recklinghausen.
8.5. Der Vertrag unterliegt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen diesen Geschäftsbedingungen. Sollte eine Regelung in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragsparteien unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.
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